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KONTOGEBÜHREN / Auch in Gifhorn verlangen Kunden nach BGH-Urteil Erstattungen
Nur eine Bank zahlt auf Antrag zurück

Auf ein unverhofftes Weihnachtsgeld dürfen sich etliche Bankkunden im Landkreis freuen: Wer bei jeder Bareinzahlung und -abhebung vom eigenen Konto zur Kasse gebeten wurde, kann die Rückzahlung dieser Gebühren verlangen.

Möglich macht es ein Urteil des Bundesgerichtshofes: Demnach ist es unzulässig, wenn Banken für jede Barein- oder auszahlung Gebühren verlangen - außer, es gibt mindestens fünf kostenlose Zahlungsvorgänge pro Monat.

Bei der Sparkasse Gifhom-Wolfsburg sind vier Buchungsposten gratis. Dennoch ist sich Gerhard Fiand, Leiter der Innenrevision, sicher: “Auch das ist rechtmäßig." Er könne sich nicht vorstellen, so Fiand, daß zu hohe Gebühren verlangt worden seien. "Deshalb kommt eine Rückerstattung bei uns nicht in Frage."

Anders ist es bei der Volksbank. Prokurist Hans-Jürgen Ziemer: “Seit dem Frühjahr sind Bar-Buchungen bei uns kostenlos." Vorher kosteten sie 50 Pfennig - Geld, das der Kunde zurückfordern kann.

“Wir sind interessiert an einer einvernehmlichen Regelung", beteuert Ziemer: Wer rechtmäßig eine Erstattung fordert, bekommt diese auch. Entweder als Pauschale (zwölf Mark pro Jahr) oder exakt auf Heller und Pfennig. "Doch dazu muß der Kunde anhand von Kontoauszügen nachweisen, wie oft er bar ein- oder ausgezahlt hat", informiert der Prokurist. Anträge auf Erstattung seien bei der Volksbank bereits eingegangen.

Keinen einzigen solchen Kundenwunsch bekam die Gifhorner Commerzbank. Grund: "Schon seit Jahren erheben wir keine Postengebühren für Bar-Vorgänge mehr", so Filialchef Harald König.

Die Deutsche Bank indes gewährt mehr als fünf kostenfreie BarBuchungen pro Monat und handelt damit rechtmäßig. Unzulässige Buchungskosten, die noch bis vor mehreren Jahren erhoben wurden, seien zurückerstattet, betont Pressesprecher Frank Wagner.

"Wer Gebühren zurückfordern will, kann das mit einem formlosen Antrag tun", rät Halina Heinz von der Braunschweiger Verbraucherberatung. Zeit hat der Kunde dazu genug: "Die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren."

AZ

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