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ENERGIESCHULDNER / Wer nicht bezahlt, muß mit einer Stromsperre rechnen
Nach der Mahnung kommt der Monteur

Ein Griff genügt, und weg ist der Strom. Bei Gas läuft's ähnlich  - vorausgesetzt, die Kunden zahlen nicht. Rund 100mal in jedem Jahr, also durchschnittlich etwa alle drei Tage, müssen Mitarbeiter der Gifhorner Energieversorgung (EVG) einschreiten und Wohnungen oder gar ganze Häuser “abklemmen”.

Doch bis es soweit ist, muß schon einiges passieren, wie der kaufmännische Leiter der EVG, Dr. Gerhard König, beschreibt: "Wir halten uns genau an die gesetzlichen Vorschriften." Will heißen: Kommt von einem der 18.000 Strom- und Gaskunden einmal keine monatliche Abschlagszahlung, gibt es noch fünf Tage Gnadenfrist: "Damit erst gar kein Ärger aufkommt", so König - etwa durch Verzögerungen bei Post oder Bank.

Doch dann wird‘s emst: Eine Mahnung flattert dem Verbraucher ins Haus; weitere zwei Wochen später kommt ein EVG-Monteur und macht die Leitung dicht.

"Keine große Sache", so Karlheinz Hübscher, Leiter der Verbrauchsabrechnung bei der EVG: "Bei Gas wird einfach ein Absperrhahn umgelegt, bei Stromschuldnern ein elektrischer Schalter. Dann wird plombiert, damit niemand wieder einschalten kann." Solange, bis der Kunde bezahlt. König: "Ansonsten kommt das gerichtliche Mahnverfahren."

Aber das passiert offenbar nur selten: “Die Zahl der Fälle liegt im Promillebereich", so EVG-Sprecher Rudolf Rischer. Und das sei auch gut so: "Schließlich bedeuten diese Zwangsmaßnahmen für uns sehr viel Extra-Arbeit.”

Karlheinz Hübscher unterscheidet zwei Gruppen von Säumigen: "Die, die nicht zahlen wollen, und die, die es nicht können." Bei ersteren kennt die EVG kein Pardon; Schuldner aus Gruppe zwei können "im Ausnahmefall" auf ein Ratenzahlungs-Angebot hoffen. Lange vertrösten läßt sich der Energieversorger nicht. König: “Je länger wir warten, desto mehr steigen Strom- oder Gasschulden, weil ja immer weiter verbraucht wird."

Daß Strom oder Gas abgeschaltet werden, wenn die Energie lebenswichtig ist - etwa für medizinische Geräte von Schwerkranken  muß niemand befürchten. "In solchen Fällen", informiert König, “schreitet sowieso das Sozialamt ein und hilft."

AZ

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